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Internationale Akademie für Pathologie
Deutsche Abteilung e.V.
Joseph-Schumpeter-Allee 33
53227 Bonn

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Abteilung der Internationalen Akademie für Pathologie sieht folgende Mitglieder-Kategorien vor:

Ordentliche Mitglieder können approbierte Ärzte und Tierärzte werden, die als Pathologen, Neuropathologen oder Veterinärpathologen nach der Weiterbildungsordnung anerkannt sind.

Juniormitglieder können approbierte Ärzte und Tierärzte werden, die eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Pathologie, Neuropathologie oder Veterinärpathologie verfolgen und mindestens das 2. Weiterbildungsjahr abgeschlossen haben. Die Juniormitgliedschaft ist auf die Dauer der Weiterbildung beschränkt und soll sich in der Regel auf nicht mehr als 5 Jahre erstrecken. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf einen schriftlichen Antrag hin eine Verlängerung genehmigen. Die Juniormitglieder sind verpflichtet, den Abschluß der Weiterbildung bzw. die Gebietsanerkennung dem Vorstand umgehend schriftlich zu melden. Nach erreichter Anerkennung als Pathologe, Neuropathologe bzw. Veterinärpathologe erfolgt automatisch die Übernahme als Ordentliches Mitglied.
Vor Ablauf des zweiten Weiterbildungsjahres besteht die Möglichkeit als vorläufiges Juniormitglied aufgenommen zu werden. Die vorläufige Juniormitgliedschaft geht nach Ablauf des zweiten Weiterbildungsjahres automatisch in die Juniormitgliedschaft über.

Fördernde Mitglieder können Personen sowie private und öffentliche Vereinigungen werden, die die Ziele des Vereines unterstützen. Die Höhe des Förderbeitrages wird vom Vorstand im Einvernehmen mit dem fördernden Mitglied festgesetzt.

Emeritus-Mitglieder können diejenigen werden, die mindestens 10 Jahre Mitglieder der Internationalen Akademie für Pathologie sind und das 65. Lebensjahr erreicht oder sich von der Berufstätigkeit zurückgezogen haben. In besonderen Fällen kann der Vorstand den Emeritus-Status auch den Mitgliedern zuerkennen, die weniger als 10 Jahre dem Verein angehören und das 65. Lebensjahr erreicht oder sich von der Berufstätigkeit zurückgezogen haben.

Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten werden, die sich durch besondere Leistungen in der Medizin, vor allem in der Pathologie, ausgezeichnet oder sich besonders um die Internationale Akademie für Pathologie verdient gemacht haben.

Assoziierte Mitglieder können in Ausnahmefällen auch Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Biologen werden, die keine Pathologen sind.

Stimmberechtigt und wählbar sind nur Ordentliche Mitglieder.


Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und wird auf Empfehlung zweier Ordentlicher Mitglieder dem Vorstand vorgelegt. Bei Beantragung der Juniormitgliedschaft ist eine schriftliche Stellungnahme des zur Weiterbildung ermächtigten Arztes über den Stand der Weiterbildung beizufügen. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Abteilung der Internationalen Akademie erlischt durch den Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes. Der Austritt aus der Deutschen Abteilung der Internationalen Akademie für Pathologie kann zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes verfügt werden, wenn dieses Mitglied die Interessen der Gesellschaft schwerwiegend geschädigt hat. Gegen den Ausschluss ist die Beschwerde zulässig, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ausschluss Bescheides dem Vorstand vorzulegen ist. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Austritt aus der Deutschen Abteilung der Internationalen Akademie für Pathologie kann mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für

  • Ordentliche Mitglieder 190 Euro
  • Junior und Assoziierte Mitglieder 95 Euro
  • Emeritus-Mitglieder 47,50 Euro.

SEPA-Basis-Lastschriftmandat


  • Für die Aufnahme in die IAP sind die Unterschriften von zwei regulären Mitgliedern erforderlich
  • Dem Aufnahmeantrag als Juniormitglied in die Deutsche Abteilung der IAP ist unbedingt die Stellungnahme des zur Weiterbildung ermächtigten Arztes über den derzeitigen Ausbildungsstand beizufügen.
  • Hier können Sie sich einen Antrag auf Aufnahme herunterladen:

Geschäftsordnung der IAP